Das Arizonaprojekt
Eigenverantwortliches
Denken und Handeln ist ein Konzept, das sich an einem von Ed Ford initiierten
Schulversuch in Phoenix/Arizona (daher „Arizonaprojekt“) orientiert.
Das Hauptziel
dieses Programms besteht darin, zu gewährleisten, dass die lernbereiten Schülerinnen
und Schüler ungestört lernen können.
Ein weiteres Ziel
besteht darin, den häufig störenden Schülerinnen und Schülern die Einsicht
zu vermitteln, dass sie selbst für sich entscheiden müssen, ob sie sich an
vereinbarte Regeln halten wollen oder nicht und dass sie für die positiven wie
negativen Folgen dieser Entscheidung selbst verantwortlich sind
(Eigenverantwortung übernehmen). Schüler/innen, die lernen,
eigenverantwortlich in der Klasse zu handeln, erwerben die Fähigkeit, dieses
Prinzip auch auf den Freizeitbereich, den Beruf und die Familie zu übertragen.
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Folgende Grundregeln
gelten im Klassenzimmer: -
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht,
ungestört zu lernen. -
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört
zu unterrichten. -
Jeder muss die Rechte des anderen achten. |
Hat
der/die Lehrer/in den Eindruck, dass der Unterrichtsablauf oder einzelne Schüler/innen
gestört werden, wird dem störenden Schüler in ruhiger, respektvoller Art
mitgeteilt, dass er/sie den Unterricht gerade gestört hat und die Frage
gestellt, ob er/sie bereit ist, die Störung abzustellen bzw. die Klassenregeln
einzuhalten oder nicht. Bei wiederholtem Stören muss der Schüler die Klasse
verlassen. Er/Sie begibt sich mit dem Laufzettel, auf dem die Art der Störung
vermerkt ist, in den Trainingsraum.
Im sozialen Trainingsraum
entscheidet sich der/die Schüler/in, ob er/sie wieder am Unterricht teilnehmen
möchte. Dazu muss er/sie einen Plan („Mein Plan“) bearbeiten, der folgende
Stichpunkte enthält: Klärung des Vorfalls, Nachdenken über die Folgen des störenden
Verhaltens, Vor-stellung, wie zukünftig ähnliche Störungen vermieden werden können.
Die Vereinbarung, die der/die Schüler/in getroffen hat, muss eine sichtbare
Alternative zu dem störenden Verhalten enthalten. Der Trainingsraum-lehrer gibt
Hilfestellung und bespricht den fertigen Plan mit dem/der Schüler/in.
Die
Entscheidung, die der/die Schüler/in getroffen hat, gilt nur für dieses Fach
bzw. den Fachlehrer/in. Es liegt in der Verantwortung des Schülers den versäumten
Lehrstoff sowie die Hausaufgaben nachzuarbeiten.
Rückkehr in den Unterricht
Der/Die Schüler/in geht mit dem
Rückkehrplan in den Unterricht des/der Lehrers/in, der ihn/der sie in den
Trainingsraum geschickt hat. Solange der Lehrer den Plan nicht gelesen hat, ist
der/die Schüler/in auf Probe in der Klasse. Sobald der/die Lehrer/in Zeit hat,
wird der Plan besprochen. Akzeptiert der/die Lehrer/in den Plan, kann der/die
Schüler/in im Unter-richt bleiben.
Bei wiederholten
Trainingsraumbesuchen werden die Pläne miteinander verglichen.
Weigert sich der/die Schüler/in
in den Trainingsraum zu gehen, muss der/die
Schüler/in nach Hause und darf erst wieder in die Schule, wenn er/sie mit einem
Elternteil zu einem Beratungsgespräch kommt. Die Eltern werden telefonisch und
schriftlich benachrichtigt.
Bei Störungen im
Trainingsraum wird genauso verfahren.
Stufenplan für „Vielkommer im Trainingsraum (pro Halbjahr)
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Weniger als 3
Mal
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Vorklärende Gespräche im Trainingsraum durch
den/die Trainingsraumlehrer/in Rückkehrgespräche mit dem Klassen- bzw.
Fachlehrer |
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Nach dem 3. Mal Elternbrief |
Eltern werden schriftlich
benachrichtigt Rückkehrgespräch mit Klassenlehrer/T-L gegen
Fachlehrer Ziel: Einhaltung der festgelegten
Vereinbarungen |
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Nach dem 5. Mal |
Eltern werden schriftlich
benachrichtigt 1. Gespräch mit den Eltern und der
Schulleitung, dem Klassenlehrer, ggf. Fachlehrer, ev. Schulsozialarbeiter
und Schüler/in.. Ziel: Festlegung von Vereinbarungen,
die von den Eltern mitgetragen und kontrolliert werden. Schriftliche
Zielvereinbarung auf Formblatt! Info für die Eltern: Verfahrensweise beim 8.
Mal Trainingsraumbesuch. |
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Beim 8. Mal „Laufzettel“ |
Schüler/in füllt den „Plan“ im Trainingsraum aus
und meldet sich anschließend im Rektorat, die Schulleitung schickt den
Schüler heim. Die Eltern werden telefonisch
(Arizonaraum) und schriftlich benachrichtigt. Der/Die Schüler/in muss
nach Hause. Sind die Eltern am Vormittag tel. Nicht erreichbar, dann
informiert der verantw. Arizonalehrer (6.Std.) im Laufe des Tages die
Eltern des Schülers. Es folgt ein mindestens zweitägiger
Schulausschluss. Der Schüler darf nur mit dem Erziehungs-berechtigten
wieder in die Schule kommen (zwischenzeitlich Hausverbot). 2. Gespräch mit Eltern, Schulleitung,
Klassenlehrer, ggf. Fachlehrer, ev.
Schulsozialarbeiter, Schüler/in mit schriftlicher Zielvereinbarung. „Laufzettel“ als Bewährung für den/die
Schüler/in für zunächst
eine Woche. Stündliches Einschätzen des Schülerverhaltens durch
Vergeben von Pluspunkten (+), Minus- (-) und Neutralpunkten (0 = unauffällig)
der entsprechenden Fachlehrer/in sowie tägliches Abzeichnen durch die
Eltern (aktive Rolle der Eltern). Der/Die Schüler/in ist verantwortlich für das Vorlegen
des „Laufzettels“ |
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Pos. Laufzettel:15 Plus-punkte (+) und höchstens 5
Minus-punkte |
Zwei Trainingsraumbesuche werden gestrichen. |
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Negativ ausgef. „Laufzettel“ |
Der/die Trainingsraumlehrer/in wertet den
„Laufzettel“ aus und beantragt eine Klassenkonferenz. |